Bisher Erreichtes
Zutrittsmöglichkeiten für Blindenführhunde in Wiener Spitäler und Pflegeheimen auf Initiative der "Engel" erweitert
Nach einem Schreiben an den damaligen Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbundes, Dkfm. Dr. Eugen Hauke, wurden 2001 die Zutrittsmöglichkeiten für Blindenführhunde in Wiener Spitäler und Pflegeheime erweitert.
Eine Studie aus Berlin gab den Ausschlag: die Mitnahme von Blindenführhunden in bestimmte Bereiche des Krankenhauses bzw. in Arztpraxen stellt aus hygiene-medizinischer Sicht kein Gesundheitsrisiko für andere Patienten dar. Die strikte Ablehnung aus Hygienegründen (wie schon geschehen) kann daher nicht mehr länger gelten.
So werden auch Besuche von Angehörigen oder Freunden ermöglicht.
Intensivstationen sowie Eingriffsbereiche sind selbstverständlich davon weiter ausgenommen.
Maulkorbzwang in Wiener Linien und von ÖBB aufgehoben
So ist es uns nach diesem Vorfall gelungen, dass die Beförderungsbestimmungen der ÖBB geändert wurden, die ab 1.1. 2001 in Kraft traten. Blindenführ- und Servicehunde unterliegen nun nicht mehr dem Maulkorbzwang und werden kostenlos befördert. Auch die Wiener Linien haben letztendlich auf die Forderungen reagiert -so sind seit 1.5. 2001 Blindenführhunde von der Maulkorbpflicht befreit.
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