Gesetzliche Ausnahme
Laut Wiener Reinhaltegesetz sind Hundebesitzer verpflichtet, den Kot ihres Vierbeiners zu entfernen. Blinde und körperlich behinderte Menschen sind von dieser gesetzlichen Regelung aber ausgenommen!
Auf Anfrage von Engel auf Pfoten teilte Roland Kolb von der MA 48, Leiter des Referats Waste Watcher, eine neue Über-wachungsgruppe, die im Rahmen des Wiener Reinhaltegesetzes in Wien unterwegs ist, folgendes mit: „Grundsätzlich gilt das Gesetz für alle, Ausnahmen sind Blinde oder körperlich Behinderte, die werden nicht gestraft. Die Mitarbeiter der MA 48 sind angehalten diesen Menschen ihre Unterstützung anzubieten, falls es zu einer Verunreinigung kommt. Um strafen zu können, muss nämlich ein Verschulden vorliegen, was bei einer blinden Person nicht der Fall ist.“
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