Hygienestudie
Nach einem Schreiben an den damaligen Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbundes, Dkfm. Dr. Eugen Hauke, wurden 2001 die Zutrittsmöglichkeiten für Blindenführhunde in Wiener Spitäler und Pflegeheime erweitert.
Eine Studie aus Berlin gab den Ausschlag: die Mitnahme von Blindenführhunden in bestimmte Bereiche des Krankenhauses bzw. in Arztpraxen stellt aus hygiene-medizinischer Sicht kein Gesundheitsrisiko für andere Patienten dar. Die strikte Ablehnung aus Hygienegründen (wie schon geschehen) kann daher nicht mehr länger gelten. So werden auch Besuche von Angehörigen oder Freunden ermöglicht. Intensivstationen sowie Eingriffsbereiche sind selbstverständlich davon weiter ausgenommen.
Ein Schreiben an den damaligen Direktor des Wiener Krankenanstaltenverbundes
BRD-Gutachten gab den Ausschlag
Auf Initiative des deutschen Sehbehinderten- und Blindenverbandes sowie des Vereins für Blindenführhunde und Mobilitätshilfen e.V. - DVBM - Deutschlands neutrale Fachstelle für Qualitätsprüfung und Beratung im Blindenführhunde-Wesen wurden folgende wegweisende Gutachten erstellt.
Das nachstehende Gutachten ist zwar kein Gerichtsurteil, jedoch ist es dennoch geeignet, bei Kliniken, Kurheimen, niedergelassenen Ärzten oder anderen Therapeuten im Gesundheitsbereich Unsicherheiten zu beseitigen.
Es wird von fachlich kompetentester Stelle, nämlich dem renommierten Hygiene-Institut der Freien Universität Berlin, bestätigt, dass die Mitnahme von Blindenführhunden in bestimmte Bereiche unter Einhaltung von diversen Hygienevorschriften als unbedenklich einzustufen ist.
Gutachten Institut für Hygiene, Freie Universität Berlin
Fachbereich Humanmedizin Universitätsklinikum Benjamin Franklin, Institut für Hygiene, Standort Virchow-Klinikum (Direktor: Prof. Dr. med. H. Rüden)
"Wir haben aus hygienischer Sicht in der Regel keine Einwände gegen die Mitnahme von Blindenhunden in Praxis- und Krankenhausräume. Ein Teil der insgesamt über 175 Infektionskrankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden können, wird vom Hund auf den Menschen übertragen. Es existieren verschiedene Übertragungswege wie z. B. Verletzungen durch den Hund (Biss- oder Kratzwunden), Arthropoden als Vektoren (z. B. Zecken, Läuse, Flöhe), aerogene Übertragung oder die Kontamination von Lebensmitteln.
Die Bedeutung von Blindenhunden ist allgemein anerkannt. Sie steigern die Mobilität, reduzieren Ängste und Unsicherheit, verbessern damit die Selbstsicherheit und tragen so in einem nicht unerheblichen Maße zur Selbständigkeit und zum Wohlbefinden von blinden Menschen bei.
Da es sich bei Blindenhunden um speziell ausgebildete, in der Regel besonders disziplinierte Hunde handelt, ist eine Übertragung von Infektionskrankheiten durch Verletzungen oder Kontamination von Lebensmitteln unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass auch die Gefahr einer Übertragung durch Arthropoden als gering anzusehen ist.
Bei der Mitnahme der Blindenhunde in Krankenhäuser sollten jedoch folgende Empfehlungen beachtet werden (aus: Weber DJ, Baker AS,. Rutala WA: Epidemiology and Prevention of Nosocomial Infections Associated with Animals in the Hospital.
In: Hospital Epidemiology and Infection Control, C. Glen Mayhall (Ed.), pp. 1 09-1123, Williams & Wilkins, Baltimore 1996):
Der Patient ist wegen respiratorischer, enteritischer oder anderer Infektionskrankheiten isoliert, oder er befindet sich in protektiver Isolierung (z.B. AIDS Patienten im fortgeschrittenem Stadium).
Der Patient, obwohl er nicht protektiv isoliert ist, ist abwehrgeschwächt (z.B. immunsupprimierte Patienten, Patienten mit Antikörpermangelsyndrom) oder hat einen abwehrgeschwächten Zimmernachbarn.
Der Patient befindet sich auf einer Intensivstation, Verbrennungsstation oder einer anderen, dem Publikumsverkehr nur eingeschränkt zugänglichen Station des Krankenhauses.
Der Patient oder ein Zimmernachbar hat eine Allergie gegen Hunde oder leidet unter einer schweren Hundephobie.
Der Patient oder ein Zimmernachbar ist psychotisch, halluziniert, ist verwirrt oder hat eine geänderte Wahrnehmung der Realität und ist einer rationalen Erklärung nicht zugänglich.
Bei Beachtung dieser Empfehlungen erachten wir ein Verbot von Blindenhunden in Praxis- und Krankenhausräumen aus infektionspäventiven Überlegungen heraus als nicht gerechtfertigt, zumal ein solches Verbot die Bewegungsfreiheit blinder Menschen deutlich limitieren würde".
Mit freundlichen Grüßen (Prof. Dr. med. Henning Rüden) (Christine Geffers, Ärztin) Institut für Hygiene der FU Berlin Nationales Referenzzentrum für Krankenhaushygiene in Deutschland
Empfehlung der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft
Auch die DKG zeigte Verständnis für Blindenführhunde. Das folgende Schreiben erging nach Anfrage auch an "Engel auf Pfoten".
Bundesverband der Krankenhausträgerin der Bundesrepublik Deutschland
An die - Mitglieder der Kommission "Hygienedienst im Krankenhaus - Mitgliedverbände der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Rundschreiben Nr. 198197
Mitnahme von Blindenführhunden bei Besuchen von Arztpraxen und Krankenhäusern
Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Blindenverband e.V. hat sich in der o.g. Angelegenheit an die Geschäftsstelle der Deutschen Krankenhausgesellschaft gewandt und darauf aufmerksam gemacht, dass es ca. 1.200 Blindenführhundehalter, d.h. blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen gibt, die zur Orientierung und Mobilität auf einen Blindenführhund angewiesen sind.
Die Mitnahme eines Blindenführhundes sei auch dann erforderlich, wenn ein Krankenhaus besucht werde. In der Vergangenheit habe es Unsicherheiten gegeben, ob ein Krankenhausbesuch mit Blindenführhund unter hygienischen Gesichtspunkten unbedenklich sei.
Um zu einer Klärung der o.g. Fragestellung zu kommen, hat sich der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin an die Ärztekammer Berlin gewandt, die ihrerseits eine Anfrage an das Hygieneinstitut der Freien Universität Berlin richtete...
Die DKG-Kommission "Hygienedienst im Krankenhaus" hat diese Thematik eingehend beraten und hat sich der Auffassung von Herrn Prof. Rüden angeschlossen. Wir bitten, die Ihnen angeschlossenen Krankenhäuser zu informieren.
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