Tipps Interessenten
Wenn nun Interesse an einem Blindenführhund besteht, sollte die gezielte Informationsbeschaffung an erster Stelle stehen. Man sollte sich als Interessent möglichst viele unterschiedliche Meinungen anhören, verschiedene Führhundschulen besuchen und sich selbst einen persönlichen Eindruck von der Philosophie der Schulen machen.
Es ist auch wichtig, mit anderen Führhundhaltern Erfahrungen auszutauschen und vielleicht einige Zeit mit einem Gespann zu verbringen.
Es bleibt jedem Interessenten letztendlich selbst überlassen für welche Schule er sich entscheidet. Es ist aber sehr zu empfehlen, sich alle Schulen anzusehen und alle Vor- und Nachteile zu bedenken und gegeneinander abzuwägen.
"Engel auf Pfoten" berät InteressentInnen bei jedem Schritt und informiert Sie gerne unverbindlich.
Wesentlich ist jedoch, dass man sich nicht schon beim ersten Informationsgespräch bei einer Schule mit einem Vertrag überrumpeln lassen sollte, sondern trotz aller Begeisterung und Euphorie überlegt und rational an die Sache herangehen und sich mehrere Meinungen einholen sollte. Anzumerken ist auch, dass auch mündliche Zusagen als Vertrag gewertet werden.
Es ist wichtig, genau zu hinterfragen, wie schnell die jeweilige Führhundschule ihre Hunde ausbildet. Wenn es im Blitztempo passiert, so ist zu hinterfragen ob die tatsächliche Qualität nicht darunter leidet. Wie werden die Hunde gehalten? Existieren Papiere, die die Herkunft der Hunde lückenlos dokumentieren? Wie alt sind die Hunde, die für das weitere Training vorgesehen sind? Waren die Hunde vielleicht schon woanders im Einsatz?
Werden Tiere aus ausländischen Führhundeschulen angeboten oder auf eine offizielle Prüfung kein großer Wert gelegt?
Wie ist die laufende Betreuung bzw. Zusammenschulung bis zur offiziellen Prüfung geregelt und wie wird die Nachbetreuung gehandhabt?
Außerdem sollte unbedingt geklärt werden, ob man selbst über die notwendige Mobilität und Orientierung verfügt um mit einem Blindenführhund unterwegs zu sein. Ein Gespräch mit einem Orientierungs- und Mobilitätstrainer kann weiterhelfen. Möglicherweise muss noch ein einschlägiges Training absolviert werden.
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Interessent auch in der Lage ist, einen Hund zu halten, ihn regelmäßig zu versorgen und auch nicht an einer Allergie leidet.
Nach dem Kontakt mit einer entsprechenden Führhundschule kann ein unverbindlicher Kostenvoranschlag beim Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft und anderen Kostenträgern eingereicht werden.
Zusätzlich muss der zukünftige Führhund von einem kynologischen Sachverständigen einer genauen Qualitätsprüfung unterzogen werden.
Wenn die ersten wichtigen Schritte geklärt sind und die passende Führhundschule sowie der ideale Hund gefunden wurde, kann die so genannte Zusammenschulung beginnen.
Im Rahmen dieses Trainings, das zwischen zwei und vier Wochen dauern kann, werden sämtliche Kommandos und wichtigen Wege trainiert. Der neue Besitzer muss die richtigen Kommandos geben können und das Verhalten des Hundes verstehen und deuten lernen.
Die Zusammenschulung findet in der jeweiligen Führhundschule und am Wohnsitz des zukünftigen Besitzers statt. Zunächst werden unter Aufsicht des Trainers und alleine bekannte Wege erarbeitet, später auch unbekannte Wege, denn der Hund muss schließlich überall sicher und zuverlässig arbeiten können.
In der Endphase dieses Trainings findet zumeist auch die Anmeldung zur offiziellen Führhundeprüfung statt, die den Schlusspunkt der Zusammenschulung darstellt und vor einer Prüfungskommission abgelegt werden muss.
Die Blindenführhundprüfung wird durch die Blindenführhund-Prüfungskommission in der jeweiligen Landeshauptstadt durchgeführt.
Durch die erfolgreich abgelegte Prüfung und das Prüfungszeugnis wird der Führhund offiziell anerkannt und kann auch in den Behindertenpass eingetragen werden. Nur durch die abgelegte Prüfung können auch Zuschüsse von öffentlicher Hand ausbezahlt werden!
Eingetragenen Blindenführhunde dürfen in den ÖBB und Wiener Linien ohne Maulkorb befördert werden. Ausserdem erhalten sie Zutritt zu Spitälern und Pflegeheimen des Wiener Krankenanstaltenverbundes.
Weiters dürfen Blindenführhunde z.B. laut Wiener Veranstaltungsstättengesetz zu allen öffentlichen Veranstaltungen mitgenommen werden. Doch es gibt immer wieder Schwierigkeiten, die teils aus Unwisssenheit, teils mangels eindeutiger gesetzlicher Regelungen bestehen.
"Engel auf Pfoten" treten für die Erweiterung und bundesweit einheitliche Regelung der Zutrittsrechte für Blindenführ- wie auch Partnerhunde ein.
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